Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen als Privatkunde (Mieter) und uns der FPS-Services GbR (Vermieter). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Entgegenstehende oder von unseren Mietbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§3 Überlassene Dokumente / Vorlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Mieter überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Vorlagen, Bilder, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Mieter unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Mieters nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§4 Preise und Zahlungen

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise gemäß der aktuellen Preisliste von 2023. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf den Rechnung angegebenen Konten zu erfolgen.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen.
  3. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn- Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§5 Mietgegenstand

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, beginnt die Mietzeit mit der Anlieferung des Mietgegenstandes beim Mieter.
  2. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden. Insbesondere ist der Mieter verpflichtet, diese mit eigenen Mitteln gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu schützen.
  3. Der Mietgegenstand ist dem Vermieter in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
  4. Die Abholung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung.  Ist eine Abholung des Mietgegenstandes zum vereinbarten Zeitpunkt durch Verschulden des Mieters nicht möglich, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden, insbesondere entgangenen Umsatz bei unmöglich gewordener Weitervermietung zu ersetzen.
  5. Den Gebrauch an dem Mietgegenstand über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen, ist dem Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters untersagt.
  6. Der Mieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass ein sicherer sowie wettergeschützter Stand des Mietgegenstandes gewährleistet ist, damit eine Beschädigung des Mietgegenstandes ausgeschlossen wird.

§6 Haftung

  1. Wird der Mietgegenstand aufgrund eines Umstandes während der Veranstaltung beim Mieter, den der Vermieter nicht zu verantworten hat, beschädigt, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden sowie für Ausfallschäden in voller Höhe.
  2. Die FPS Services GbR haftet nicht für die erstellten Bildausdrucke und deren Inhalt. Insbesondere ist kein besonderer Verwendungszweck dieser Ausdrucke vereinbart. Der Verwendungszweck für den Mietgegenstand ist allein der Unterhaltungswert.
  3. Die Obhut des Mietgegenstandes liegt nach der Übergabe bei dem Mieter. Die Nutzung und Betrieb des Mietgegenstandes ist ausschließlich unter Beaufsichtigung erlaubt. Bei Abwesenheit muss der Mietgegenstand zwingend vom Strom getrennt werden. Der Mieter haftet bei Zuwiderhandlung in vollem Umfang für alle Folgeschäden.  

§7 Urheber- und Nutzungsrecht, zur Verfügungstellung des Bildmaterials

  1. Dem Mieter obliegt die Sorgfaltspflicht sicherzustellen, dass es weder bei oder mit der Erstellung der Bildausdrucke Rechte Dritter oder geltende Gesetze verletzt werden.
  2. Das Bildmaterial wird dem Mieter per SD-Karte oder in vergleichbarer Weise nach der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Spätestens nach 12 Monaten wird das Bildmaterial beim Vermieter gelöscht und der Mieter hat keinen Anspruch mehr auf diese Bilder.
  3. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial und haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter.
  4. Dem Mieter obliegt die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen.
  5. Das Urheberrecht eines Fotos entsteht beim Erstellen des Bilds durch die Person, die dieses auslöst. Der Mieter muss sich um die Befugnis zur Vervielfältigung, Veröffentlichung und Bearbeitung des Fotos bei den Urhebern bemühen. Rechte oder Ansprüche betreffend der Fotos seitens FPS Services GbR bestehen nicht.

§8 Sonstiges

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Erfüllungsort für beide Parteien 79599 Wittlingen mit einem Umkreis von 20 Km ausschließlich in Deutschland. Maßgeblich ist die Routenplanung in Google Maps.

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wurde auf die Nennung der drei Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen und diversen Formen ebenso mit ein.